Der ZVEH hat einen neuen Tarifvertrag mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) geschlossen, der den Einsatz von Leiharbeitnehmern regelt.
Aufgrund des Vertrags vom 16. Mai 2018 dürfen Betriebe der Elektrohandwerke Leiharbeitnehmer anstatt wie bislang für 18 Monate nun für 30, in Ausnahmefällen sogar für 36 Monate beschäftigen. Danach ist eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten erforderlich, bevor der Mitarbeiter erneut entliehen werden darf. Dieser Tarifvertrag betrifft nur das Entleihen von Mitarbeitern bei Zeitarbeitsfirmen. Nicht umfasst ist die kollegiale Arbeitnehmerüberlassung, für die es bereits seit vielen Jahren tarifvertragliche Regelungen gibt.
Der Vertrag ist zum 1. Juli 2018 in Kraft getreten und kann im Login-Bereich unter Tarif & Arbeitsrecht -> Tarif heruntergeladen werden.