Sie haben zunehmend mit der Frage zu tun: „Wie geht das mit der Kurzarbeit?"
Die Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen e.V. hat für Sie zusammengestellt: Eine To-do-Liste als roten Faden für die zunächst erforderliche Anzeige und die sich dann anschließende Beantragung des Kurzarbeitergeldes. Wer noch im März in Kurzarbeit gehen will, muss dies bis Ende März bei der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Eine Übersicht zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage im Login-Bereich (Für Mitglieder) unter Sonstige Services -> Coronavirus.
Innung für Elektro- und
Informationstechnik Cloppenburg
Corona-Krise
EMa-Beiratssitzung am 8. Februar 2020 in Wernigerode
Am Samstag, den 08. Februar 2020 traf sich der Beirat des Landesfachbereiches Elektromaschinenbau im LIV in Wernigerode, um seine Jahresplanung für...
„Workshop Berufskunde“ am 21. Januar 2020 im FBZ Garbsen
In einem „Workshop Berufskunde“ informierten die Mitglieder des LIV-Landesausbildungsausschusses die Berufsberater und Vermittler von Jobcentern und...
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